Der digitale Euro wird nicht frei verkäuflich sein.

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Der digitale Euro der Europäischen Zentralbank wird, wie in einem aktuellen Bericht des deutschen Innenministeriums dargelegt, eine besondere Eigenschaft haben – die Programmierbarkeit. Das bedeutet, dass der digitale Euro für bestimmte Zwecke bestimmt sein wird und sein Besitzer nicht mehr frei darüber verfügen kann.

Im Grunde genommen wird er zu Geld, das nicht vollständig unter der Kontrolle seines Besitzers steht.

Deine Zahlungen hängen davon ab, wie gut Du Dich in Bezug auf bestimmte Kriterien verhältst. Vergiss nicht, dass illegale Inhalte ein subjektives Konzept sind. Natürlich gibt es Inhalte, die es wirklich verdienen, aus dem Internet entfernt zu werden, und die Behörden haben die Pflicht, den Fall zu verfolgen und die Monetarisierung illegaler Aktivitäten zu stoppen; aber keine Regierung hat das Recht, in das Privatleben jeder Person einzudringen, um herauszufinden, ob sie ihr Gehalt diesen Monat verdient und wofür sie es ausgeben kann.

Die Umsetzung dieser technologischen Einschränkungen wird von der REWE Group angeführt, die in München den ersten vollautomatischen Supermarkt des Landes mit einem aufregenden Konzept namens “Pick and Go” eingeführt hat. Die Kunden können den Laden einfach betreten, sich die gewünschten Artikel aus den Regalen aussuchen und den Laden verlassen, ohne den traditionellen Kassiervorgang zu durchlaufen. Anders als beim Self-Checkout, bei dem die Artikel einzeln gescannt werden müssen, müssen die Kunden hier ihr Handy nur einmal beim Betreten des Ladens scannen. Beim Verlassen des Ladens erstellt das System automatisch den Kassenbon.

Mit Technologien wie Gesichtserkennung und NFC-Chips können Regierungen und Unternehmen zusammenarbeiten, um so viel wie unser Geld zu sammeln, zu kontrollieren und auszugeben.Mit dem Digital Services Act, der Hand in Hand mit dem CBDC geht, will die Europäische Union erreichen, dass jedes Land das Recht hat, illegale Inhalte zu überwachen und zu entfernen, wie es heißt.

Die Rundschreiben zur monetären Zensur erlauben es Unternehmen, den Nutzern mitzuteilen, ob sie ihre Inhalte entfernen, ihre Sichtbarkeit einschränken oder ihre Monetarisierung auf digitalen Plattformen stoppen, eine weitere Form der Kontrolle.

Natürlich gilt dies schon seit Jahren als böse Verschwörungstheorie, und niemand hat die Absicht, Geld zu veruntreuen. Seitdem die Europäische Union ihr Interesse an der Schaffung der CBDCs bekundet hat, haben seriöse Finanzberater und Institutionen wie Waller 2021, Bofinger 2022, Financial Times 2023; The Economist 2023 Bedenken geäußert.

Der EZB-Rat beschloss außerdem, mit der “Vorbereitungsphase” des Projekts fortzufahren. Die Vorbereitungsphase konzentriert sich auf zusätzliche Experimente, die Auswahl von Dienstleistern, die Erstellung von Prototypen und die Abstimmung mit den laufenden Bemühungen der relevanten europäischen Mitgesetzgeber, die den rechtlichen Rahmen für einen digitalen Euro vorbereiten.

Das erste Pilotprojekt in Deutschland wurde gerade durchgeführt: Mit der “Zahlungskarte” für Migranten wurde die Blaupause geschaffen und das Tabu bereits gebrochen – TKP hat berichtet. Das Dokument des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik ist unzweideutig. Demnach könnte das, was die Zahlungskarte nur für Migranten ist, digitales Geld für alle werden.

Auch die Banken sind besorgt über diesen Plan: Viele Banken befürchten, dass ihre Kunden ihre Einlagen abziehen könnten, um stattdessen digitale Euro zu halten. Diese Befürchtungen sind unangebracht: Ein digitaler Euro wird als Zahlungsmittel und nicht als Anlageform konzipiert, argumentieren EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone, Ulrich Bindseil und Jürgen Schaaf.

Im Kapitel “Übergreifende Funktionalität” auf Seite 11 schreibt das Bundesamt (Hervorhebung TKP):
Die in diesem Dokument enthaltenen Anforderungen beziehen sich auf das Kernsystem des CBDC-Backends, das das technische Rückgrat für die Nutzung der CBDC-Noten bildet. Bei der Umsetzung in der Praxis kann das CBDC-Ökosystem weitere Funktionen enthalten und weitere Dienste anbieten, die auf dem Kernsystem als zusätzliche Anwendungsschicht aufbauen.

Dazu kann z. B. die Unterstützung für die automatische Auslösung von Zahlungen gehören, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind (oft als Programmierbarkeit bezeichnet), oder das Verbot von Zahlungen, wenn eine nur für bestimmte Zwecke ausgegebene Brieftasche außerhalb ihres zulässigen Bereichs verwendet wird.

Die Vision für den digitalen Euro umfasst seine Übertragbarkeit sowohl online als auch offline, mit einer Vielzahl von Mitteln wie Zahlungskarten, Mobiltelefonen, elektronischen Geldbörsen in Hardware- oder Softwareform sowie traditionellen Bankkonten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Zentralbank, in diesem Fall die EZB, immer die Kontrolle über die Ausgabe und den Abruf der digitalen Währung haben wird. Auf Seite 10 heißt es ausdrücklich:

Die Zentralbank ist befugt, CBDC-Noten zu widerrufen, um beispielsweise die Geldmenge zu kontrollieren. Der Widerrufsprozess wird von einer autorisierten Stelle, der sogenannten Widerrufsbehörde, durchgeführt, die von der Zentralbank beaufsichtigt und betrieben wird.

Falls der digitale Euro nicht gemäß den gewünschten Richtlinien ausgegeben wird, besteht die Möglichkeit, dass er eingezogen wird. Das bedeutet, dass traditionelle Sparformen, wie sie derzeit praktiziert werden, mit dem digitalen Euro möglicherweise nicht möglich sind. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es für Einzelpersonen in der Allgemeinbevölkerung Beschränkungen für den Besitz von digitalen Euro geben könnte.

Auch der physische Raum, in dem es eingesetzt wird, könnte eine Quelle für die Kontrolle von Europa auf andere Nationen sein,

Wenn Du in Euro verdienst, aber in Ländern lebst, in denen die Europäische Union wirtschaftliche Beschränkungen oder keine Abkommen hat, könntest Du Probleme haben, digitale Euros zu benutzen, selbst wenn sie von Deinem eigenen Gehalt stammen. Das könnte einer der Artikel sein, die sie laut der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) als Grund für dein Konto angeben.

“Die Erbringung digitaler Euro-Dienstleistungen durch Zahlungsdienstleister wäre jedoch auf natürliche oder juristische Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder Sitz haben in:
(i) einem Mitgliedsstaat, dessen Währung der Euro ist;
(ii) einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, vorbehaltlich eines Abkommens zwischen der EZB und der nationalen Zentralbank dieses Mitgliedstaates; oder
(iii) einem Drittland, wenn die EU und das betreffende Drittland ein internationales Abkommen schließen und die EZB und die nationale Zentralbank des Nicht-EU-Landes eine Vereinbarung treffen, in der die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen festgelegt sind.

Als Aktivist für den digitalen Datenschutz finde ich die vorgeschlagene Einführung des digitalen Euro besorgniserregend. Es ist besorgniserregend, dass nicht einmal Händler/innen in der Lage wären, digitale Euro zu halten, was ihre Kontrolle und Autonomie über ihr eigenes Geld einschränken würde. Außerdem wirft die Tatsache, dass digitale Euro-Guthaben nicht verzinst werden, Fragen zu den finanziellen Vorteilen für Einzelpersonen auf.

Außerdem ist die Idee, dass es verschiedene Arten von Geldbörsen mit unterschiedlichen Funktionen gibt, besorgniserregend. Die möglichen Beschränkungen, die bestimmten Wallets auferlegt werden, wie z. B. die Begrenzung des gespeicherten Geldbetrags, der Anzahl der Zahlungen pro Tag oder des Geldbetrags pro Transaktion, könnten die finanzielle Freiheit der Nutzer/innen erheblich beeinträchtigen. Wenn die Zentralbank diese Beschränkungen auferlegt, entsprechen sie möglicherweise nicht den Bedürfnissen und Vorlieben der Menschen.

Insgesamt wirft das beschriebene Konzept des digitalen Euro Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre, der Kontrolle und der potenziell eingeschränkten finanziellen Flexibilität der Menschen im Alltag auf. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass bei der Einführung einer digitalen Währung die Rechte des Einzelnen, die finanzielle Autonomie und der Schutz der Privatsphäre Vorrang haben.

Der Vorschlag der Europäischen Zentralbank für einen digitalen Euro stößt bei den Datenschutzbehörden auf Besorgnis

Der Vorschlag der Europäischen Zentralbank (EZB), einen digitalen Euro einzuführen, hat bei den Datenschutzgremien der Europäischen Union (EDPB) Bedenken ausgelöst. Sie fordern die EZB auf, Klarheit über bestimmte Aspekte des Vorschlags zu schaffen und empfehlen nachdrücklich, dass die Nutzerinnen und Nutzer immer die Möglichkeit haben, mit digitalen Euros oder mit Bargeld zu bezahlen, ohne dass der digitale Euro “programmierbares Geld” ist.

Ein zentrales Anliegen ist der Ausschluss von Händlern und anderen Unternehmen von der Speicherung digitaler Euro, die stattdessen verpflichtet sind, alle digitalen Euro-Positionen sofort auf ihre Bankkonten zu überweisen. Dieser Ansatz könnte zu einer Parallelwirtschaft führen, die auf Kryptowährungen, Schwarzmarktgeld und traditionellem Handel basiert und an frühere Zeiten erinnert.

Zusätzlich zu diesen Bedenken ist der Zeitpunkt für die Einführung digitaler Zahlungen möglicherweise nicht ideal, da die Automobilindustrie bereits aus Deutschland abwandert und Banken wie die Deutsche Pfandbriefbank (PBBG.DE) mit sinkenden Aktienkursen und einer Herabstufung der Bonität durch S&P zu kämpfen haben. Es ist wichtig, die möglichen Auswirkungen auf Landwirte und andere Interessengruppen in dieser Übergangsphase zu berücksichtigen.

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